Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die
WANDERLUST BOUTIQUE ROOMS 

Fassung vom 24.03.2025 



§0. Es gelten die AGBH 2006 mit abweichenden Bedingungen.


0.1 Grundlage für unsere AGBs

Für die Wanderlust Boutique Rooms gelten grundsätzlich die österreichischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der Fassung vom 15.11.2006 (siehe 0.2) mit für die Wanderlust Boutique Rooms abweichenden Bedingungen (siehe 0.3).


0.2 Digitale Fassung der AGBH 2006

https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/agbh-061115.pdf


0.3 Folgende von den AGBH abweichende Bedingungen gelten ausdrücklich als vereinbart:


ad §4. Beginn und Ende der Beherbergung

Beginn: 16.00 am Tag der Ankunft, Ende: 10.00 am Tag der Abreise.


ad §5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger

Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 10.30 Uhr am Folgetag des vereinbarten Ankunftstages reserviert.

Bis spätestens 23.59 Uhr am 15. Tag vor dem Anreisetag kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger durch einseitige Erklärung ohne Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzquartiers aufgelöst werden.


ad §5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner / Gast

Bis spätestens 23.59 Uhr am 15. Tag vor dem Anreisetag kann der Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner / Gast durch einseitige Erklärung ohne Stornogebühr aufgelöst werden. Ab 00.00 Uhr am 14. Tag vor dem Anreisetag sind 100% des Gesamtpreises fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Gruppenbuchungen (3 bis 6 Zimmer durch eine gemeinsam auftretende Gruppe) kann bis spätestens 23.59 Uhr am 29. Tag vor dem Anreisetag der Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner / Gast durch einseitige Erklärung ohne Stornogebühr aufgelöst werden. Ab 00.00 Uhr am 28. Tag vor dem Anreisetag sind 100% des Gesamtpreises fällig. Ungeachtet dessen kann der Beherbergungsvertrag für bis zu 2 Zimmer dieser Buchung bis 23.59 Uhr am 15. Tag vor dem Anreisetag durch den Vertragspartner / Gast durch einseitige Erklärung ohne Stornogebühr aufgelöst werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


ad §5. Behinderung der Anreise

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktritts- / Stornoversicherung.


ad §8. Verlust der Schlüssel

Bei Verlust der dem Gast zu Beginn des Aufenthaltes ausgehändigten Schlüssel werden diese im Auftrag des Beherbergers und auf Kosten des Vertragspartners durch die Firma Schachermayer ersetzt. Der gesamte Wiederbeschaffungswert gemäß Rechnung der Firma Schachermayer muss vom Vertragspartner bezahlt werden.


ad §13. Mitnahme von Tieren

Tiere dürfen ausnahmslos nicht auf das Grundstück des Beherbergungsbetriebs gebracht werden.


ad §14. Verlängerung der Beherbergung aufgrund einer unvorhergesehenen außergewöhnlichen Behinderung der Abreise

Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist   nicht vorgesehen. Der Beherberger ist berechtigt, jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis entspricht.


ad §15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

Der Beherbergungsvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Zeitablauf.

Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt (100% vom Gesamtpreis) zu verlangen.