Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die WANDERLUST BOUTIQUE ROOMS
Fassung vom 17.01.2024
Für die Wanderlust Boutique Rooms gelten grundsätzlich die österreichischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 in der Fassung vom 15.11.2006 (AGBH 2006, siehe Link unten). Folgende zusätzliche oder von den AGBH abweichende Bedingungen gelten ausdrücklich als vereinbart:
ad §4. Beginn und Ende der Beherbergung
Beginn: 16.30 am Tag der Ankunft, Ende: 10.00 am Tag der Abreise
ad §5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger:
Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr am Folgetag des vereinbarten Ankunftstages reserviert. Bis spätestens ein Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
ad §5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner/Gast:
Bis spätestens 14 Tage (23.59 Uhr am 15. Tag) vor dem Anreisetag kann der Beherbergungsvertrag durch den Vertragspartner/Gast durch einseitige Erklärung ohne Stornogebühr aufgelöst werden, danach (ab 00.00 Uhr am 14. Tag vor dem Anreisetag) sind 100% des Arrangementpreises fällig.
ad §5. Behinderung der Anreise:
Eine COVID-19 Erkrankung gilt nicht als unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstand, das Risiko einer Stornierung trägt der Vertragspartner/Gast. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktritts-/Stornoversicherung.
ad §8. Verlust der Schlüssel:
Bei Verlust der jedem Gast zu Beginn des Aufenthaltes ausgehändigten Schlüssel werden diese durch die Firma Schachermayer ersetzt. 100 % des Wiederbeschaffungswertes müssen gemäß Rechnung der Firma Schachermayer vom Gast bezahlt werden.
ad §13. Mitnahme von Tieren:
Tiere dürfen ausnahmslos nicht in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
ad §14. Verlängerung der Beherbergung aufgrund einer unvorhergesehenen außergewöhnlichen Behinderung der Abreise:
Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist nicht vorgesehen. Der Beherberger ist berechtigt, jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis entspricht.
ad §15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung:
Der Beherbergungsvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt (100 % vom Arrangementpreis) zu verlangen.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere auch – zusätzlich zu den in §15 genannten Gründen - wenn der Vertragspartner/Gast die Maßnahmen gemäß der COVID-19 Verordnungen verweigert (Maskenpflicht, Abstandsregeln, Nachweispflicht geringer epidemiologischer Gefahr etc.)
Hier geht es zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (15.11.2006)